Zur Klärung dieser Frage soll nicht auf mögliche Folgen durch die Brandstiftung eingegangen, sondern lediglich die Konsequenzen für den an Pyromanie betroffenen aufgezeigt werden:
Unabhängig davon, ob es sich um eine krankhafte oder nicht krankhafte Brandstiftung handelt, ist eine solche Handlung nach § 306 StGB strafbar! Es wird neben der grundlegenden Brandstiftung (§
306) in schwere Brandstiftung (§ 306a), besonders schwere Brandstiftung (§ 306b), Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306 c) und fahrlässige Brandstiftung (§ 306d) unterschieden.
Das Strafmaß erstreckt sich dabei je nach Schweregrad des Falles zwischen sechs Monaten bis zu zehn Jahren!!