Feuerwehr


Feuerwehren gelten in Deutschland nicht als Vereine, sondern als staatliche Institution. Als eine solche kann sie nur auf Grundlage eines Gesetzes tätig werden. Die Feuerwehr fällt mit ihrer Tätigkeit unter das Landesrecht. In NRW galt bis Ende 2015 das FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung), welches seit Januar 2016 vom BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) abgelöst wurde. Das BHKG kombiniert das FSHG mit dem ZSKG (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz). Welche Gesetze in anderen Bundesländern gelten, darüber informiert eine Liste, die über Wikipedia eingesehen werden kann.
-> Übersicht der Feuerwehrgesetze der Bundesländer.

Entstehung der Feuerwehr


Als die Menschen die ersten Hütten bauten, standen diese noch relativ weit auseinander. Brach ein Feuer aus, brannte zwar diese Behausung nieder, aber ohne Gefahr für die umliegenden. Eine Feuerwehr gab es in den Anfängen nicht und Löschversuche wurden nur von wenigen, zufällig vor Ort befindlichen Personen durchgeführt.

 

Mit der Entstehung von Städten rückten die Häuser näher zusammen. Meist waren sie aus Holz und Lehm konstruiert. Damit stieg auch die Feuergefahr stark an, sodass es vielerorts häufig und lange brannte, mit erheblichem Schaden. Zwar "(gab es) schon 450 v. Chr. (...) städtische Vorschriften, die unter anderem forderten, daß Häuser nicht zu hoch oder nicht zu nah aneinandergebaut werden sollten (...)" (Goudsblom, 1995, S. 149), aber diese Vorschriften wurden meist ignoriert. Zur Zeit von Kaiser Augustus wurde im Jahre 21 v. Chr. die erste Feuerwehr mit Sklaven gegründet. Obwohl die Feuergefahren durch verschiedene Vorschriften und Maßnahmen abnahmen, konnte der historische Großbrand in Rom zur Herrschaft des Kaisers Nero im Jahr 64 n. Chr. nicht verhindert werden. Unterschiedliche Quellen berichten, dass der Brand zwischen neun und zehn Tage lang wütete und ein Drittel der Stadt zerstört wurde.

Im Mittelalter wurden Nachtwächter und Türmer eingesetzt, die rechtzeitig beim Erblicken eines Feuers warnen sollten. Interessant ist mit Blick auf die heutige Zeit, dass bereits damals die Gemeinden dazu verpflichtet wurden, den Brandschutz zu gewährleisten. Die Ausrüstung der Feuerwehr bestand jedoch nur aus einfachen Hilfsmitteln, wie Eimern, Leitern oder Einreißhaken.

 

"Erst im späten 17. Jahrhundert wurden einige wichtige Neuerungen eingeführt, so z. B. der aufrollbare Feuerwehrschlauch, der von dem niederländischen Ingenieur Jan von der Heyden erfunden wurde" (Goudsblom, 1995, S. 188). In und nach der industriellen Revolution und mit Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Feuerwehr noch leistungsfähiger. Dies lag unter anderem an der Erfindung von Feuerlöschpumpen und des Verbrennungsmotors, sodass selbstfahrende Feuerwehrfahrzeuge den Einzug in die Brandbekämpfung hielten. Die meisten Feuerwehren in Deutschland wurden übrigens um das Jahr 1800 gegründet.

Türmer; Feuerwehr
Abb. Türmer

Die älteste freiwillige Feuerwehr in Deutschland stammt nachweislich aus dem Jahr 1799. Insgesamt gibt es in der BRD ca. 100 Berufsfeuerwehren, ca. 300 Betriebsfeuerwehren, ca. 900 Werkfeuerwehren, ca. 5 Pflichtfeuerwehren und ca. 24.000 Freiwillige Feuerwehren. Diese letztgenannte Zahl zeigt eindrucksvoll, dass ohne die Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland der Brandschutz und viele Hilfeleistungen nicht gewährleistet werden können, sodass diesem Ehrenamt daher für unsere Gesellschaft eine sehr wichtige Bedeutung zukommt.


Aufgaben der Feuerwehr


Über den europaweiten Notruf 112 erreicht man die Feuerwehr. Diese hilft bei einem Schadfeuer (Brand), bei Unglücksfällen (z. B. Verkehrsunfall) oder bei der öffentlichen Abwehr und Beseitigung von Umweltgefahren (z. B. Hochwasser). Von Berufsfeuerwehren oder hauptamtlichen Kräften der freiwilligen Feuerwehren wird darüber hinaus der Rettungsdienst übernommen. Die Feuerwehr hilft bei lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier, bei Notlagen für Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge. Weiterhin ist sie mit Maßnahmen zur Brandverhütung (z. B. Brandsicherheitswache, Brandverhütungsschauen) oder bei der Erstellung von brandschutztechnischen Stellungsnahmen aktiv. Ganz allgemein hat die Feuerwehr folgende Aufgaben:

  • Retten
  • Löschen
  • Bergen
  • Schützen

Aufgabenträger sind die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung, die Kreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes. Die Kreise unterstützen zudem die Gemeinde als Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht.

Aufgaben der Gemeinden:

Die Aufgaben der Gemeinden sind im BHKG unter dem § 3 aufgeführt. Demnach haben die Gemeinden folgende Aufgaben:

  • Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr
  • Treffen von Maßnahmen zur Brandverhütung (z. B. Löschwasserversorgung)
  • Aufstellen von Brandschutzbedarfsplänen und Einsatzpläne für Feuerwehren (Fortschreibung alle 5 Jahre)
  • Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr
  • Durchführen von Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung.

 

Aufgaben der Kreise:

Die Aufgaben der Kreise sind im BHKG unter dem § 4 aufgeführt. Demnach haben die Kreise folgende Aufgaben:

  • Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Gemeinsam mit ihren kreisangehörigen Gemeinden sind sie für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich
  • weitergehende Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr
  • Treffen, leiten und koordinieren von Maßnahmen für Großeinsatzlagen und Katastrophen
  • Unterhaltung einer Kreisleitstelle
  • Kommunikation mit anderen Kreisen (vor allem dann, wenn im eigenen Bereich eine Warnung der Bevölkerung durchgeführt wurde)

Auf die Aufgaben des Landes soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.

Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.

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