Statistisch gesehen kommt es, gemäß dem Deutschen Feuerwehrverband, immer seltener zu Brandereignissen. Wurden im Jahr 2000 noch 197.154 Einsätze für Brände und Explosionen registriert, waren es 2014 nur noch 175.354 Einsätze. Das entspricht einem Rückgang von 21.800 Einsätzen. An diesem Erfolg haben sämtlichen Maßnahmen des Brandschutzes ihren Anteil. Dieser wird in Deutschland in zwei Bereiche geteilt; den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.
Unter dem abwehrenden Brandschutz sind solche Maßnahmen zu verstehen, die zum Löschen eines Brandes und zum Verringern der Begleitschäden durchgeführt werden. Maßgeblich werden diese Tätigkeiten von der Feuerwehr durchgeführt. Der vorbeugende Brandschutz befasst sich mit solchen Maßnahmen, die einem Brand präventiv entgegen wirken bzw. seine Ausbreitung verhindern. Es handelt sich dabei um ein äußerst komplexes Themengebiet, welches weiter untergliedert wird in den baulichen, den anlagentechnischen und den organisatorischen Brandschutz.
Der Einbau von Sprinkler- oder Gaslösch-anlagen, die Planung von Fluchtwegen oder auch die Aufteilung von Gebäuden in einzelne Brandabschnitte, die durch Feuerschutztüren gesichert sind, fallen unter diese Kategorie. Weiterhin werden Stoffe auf ihr Brandverhalten und ihre Feuerwiderstandsfähigkeit überprüft.
Sämtliche technische Einrichtungen, die den Brandschutz sicher stellen sollen, fallen unter den anlagentechnischen Brandschutz. Dazu gehören z. B. manuell zu bedienende Feuerlöscher, Brandmeldean-lagen, Rauchansaugsysteme, die Beleuch- tung von Flucht- und Rettungswegen, etc. In Wohnungen gehört auch der Rauchmelder dazu.
Unter diesem Punkt werden die Erstellung von Alarm- und Brandschutzplänen, Brand- schutzordnungen, sowie die Benennung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutz-warten zusammengefasst. Ferner gehört in diesen Bereich die Schulung für den Um- gang mit brennbaren Stoffen, sowie das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes.
Wie alles in Deutschland unterliegt der Brandschutz einer Fülle von Verordnungen, Gesetzen, Regeln und Richtlinien. Dazu gehören z. B. verschiedene DIN EN Normen oder auch das BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz).